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Startschuss für C3S als Alternative zur GEMA

Im März 2014 wurde die Cultural Commons Collecting Society SCE mbH (C3S) als erste Europäische Genossenschaft im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen (Nr. GnR 506). Damit ist die C3S rechts- und handlungsfähig. Ab 1. Mai 2014 werden die ersten Beschäftigten eingestellt, um das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Entwicklungsprojekt zu starten. Die C3S ist eine 2010 gestartete Initiative zur Gründung einer modernen Verwertungsgesellschaft für Musik als Alternative zur GEMA, da viele Urheber die Wahrnehmung ihrer Rechte nich durch die GEMA durchführen künnen oder lassen wollen.
„Die Eintragung in das Genossenschaftsregister war das letzte fehlende Stück, um endlich die Arbeit aufnehmen zu können“, freut sich Meik Michalke, geschäftsführender Direktor und Initiator der C3S. „Die Arbeit hin zur Eintragung war ein langer Weg, der vom Crowdfunding bei Startnext bis heute angedauert hat.“
Wolfgang Senges, wie Michalke geschäftsführender Direktor und einer der Initiatoren der C3S: „Die Gründung und die großartige Unterstützung unserer Community haben für den notwendigen Rückhalt gesorgt. Nach der Gründung stand die Prüfung durch den Genossenschaftsverband, die wiederum Voraussetzung für die Eintragung in das Register war. Erst jetzt, nach der Eintragung, können wir auch die von Startnext treuhänderisch verwalteten Einnahmen für die dort gezeichneten Anteile erhalten. Damit vervollständigt sich die Summe der Eigenmittel, um das von Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt starten zu können.“
Michalke ergänzt: „Dank der moralischen Unterstützung und des Vertrauens unserer Community kann auch ein solch administrativer Marathon durchgestanden werden. Wir arbeiten seit mehr als vier Jahren an der Entstehung der C3S — nun haben wir unseren vorläufig wichtigsten Meilenstein erreicht und gehen mit und für unsere mehr als 800 Mitglieder an den Start. Der nächste Schritt ist die Erfüllung der Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts, um schließlich auch die Zulassung als Verwertungsgesellschaft zu erhalten.“
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Vorsitzender des Verwaltungsrates der C3S zur rechtlichen und politischen Tragweite: „Europa bricht sich Bahn auch bei den Verwertungsgesellschaften. Die künftige EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften und Online-Lizenzen an Musikwerken findet in der C3S SCE ihre Entsprechung auf Ebene der Copyright-Vergabe und Lizenzierung. Wir sind mit der Eintragung als Europäische Genossenschaft europaweit rechts- und handlungsfähig. Wir haben die C3S genau zum richtigen Zeitpunkt gegründet und hoffen nun, im kommenden Jahr den Geschäftsbetrieb voll aufnehmen zu können.“
© 04/2014 Pro-Music-News™
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