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Änderung der Frequenzzuordnung betrifft drahtlose Veranstaltungstechnik

Im März 2010 hat die Bundesnetzagentur, verantwortlich für ALLE Netzwerke om öffentlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland, die sehr lange erwarteten Vorgaben für die künftigen Frequenzzuordnungen veröffentlicht, von denen für Anwender und Hersteller drahtloser Mikrofone und In Ear-Monitoring Anlagen einige Frequenzbereiche von Bedeutung sind.
Der sogenannte ISM - Frequenzbereich von 863 - 865 MHz steht weiterhin und auch nach 2016 europaweit anmelde- und gebührenfrei zu Verfügung.
Der Bereich von 790 - 862 MHz kann im Rahmen der Allgemeinzuteilung noch bis 31.12.2015 anmelde- und gebührenfrei genutzt werden. Durch die Versorgung mit Internet-Breitbandanschlüssen des ländlichen Raumes über Funkverbindungen kann es bereits ab 2012 ortsabhängig zu Überschneidungen bei der Frequenznutzung kommen. Durch ein Ausweichen auf andere Frequenzen sollte aber in den meisten Fällen Abhilfe geschaffen werden können. Betreiber von Systemen in diesem Frequenzbereich sind gezwungen, auf neue Technik umzusteigen. Über die vor der Bundestagswahl 2009 in Aussicht gestellte Kompensantion für professionelle Anwender ist nichts weiter veröffentlicht worden. Eine Anfrage der Redaktion von pro-music-news.com beim zuständigen Bundesministerium für Finanzen wurde zunächst unverbindlich bestätigt. Weitere Anfragen blieben jedoch unbeantwortet.
Zusätzlich wird der Frequenzbereich von 710 - 790 MHz für den Betrieb von drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoring definiert und stellt somit mittelfristig das Ausweichspektrum für die "Professionelle Drahtlose Produktion", also Theateraufführungen, professionelle Musikgruppen oder sonstige Dienstleistungen der professionellen Veranstaltungstechnik dar. Spätestens ab 2016, nach dem Auslaufen der Allgemeinzuteilung für den Bereich 790 - 862 MHz, kann dieses Frequenzspektrum hauptsächlich für nicht ortsgebundene drahtlose Mikrofonanlagen genutzt werden. Es werden für die in diesem Frequenzbereich erforderlichen Genehmigungen Gebühren und Abgaben erhoben. Pro Antrag werden bei einer Gültigkeit von 10 Jahren 130,- Euro fällig, jede genehmigte Frequenz kostet 10,- Euro im Jahr.
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