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Arbeitsgruppe von GEMA und LiveKomm mit erstem Resultat

Eine Arbeitsguppe von GEMA und LiveKomm, dem Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. beschlossene Arbeitsgruppe, veröffentlicht ihre Ergebnisse. Das Ziel der im Rahmen der Berlin Music Week im September 2013 vereinbarten Arbeitsgruppe bestand darin, die aktuellen Möglichkeiten bei der technischen Erkennung der gespielten Musikwerke in Clubs und Diskotheken auszuloten, wovon die Autoren in der Zukunft sollen profitieren können. Gemeinsam wurde hierfür der nationale und internationale Markt für maschinelle Erkennungsverfahren (Monitoring) analysiert. Gleichzeitig hat die Arbeitsgruppe das im Bereich des Diskothekenmonitorings von der GEMA angewandte Stichprobenverfahren verfeinert, um noch präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Als derzeit einzig relevantes Geschäftsmodell überzeugte in den Testläufen eine Kombination aus möglichst hoher technischer Erkennung von Musikwerken (Monitoring mit Hilfe sog. Monitoringboxen) und ein je nach Anbietersystem ergänzender Einsatz von Musikexperten, die bei der manuellen Nachrecherche nicht erkannter Musikwerke eingesetzt werden. Eine hundertprozentige technische Erkennung im Diskothekenmonitoring ist jedenfalls derzeit nicht möglich. Anbieter dieser Systeme arbeiten aber an Lösungen für eine höhere technische Identifikationsquote, über zukünftige Weiterentwicklungen werden sich GEMA und LiveKomm (gegenseitig) informieren. Der Einsatz eines flächendeckenden Vollmonitorings der Tanzflächen in sämtlichen deutschen Clubs und Diskotheken würde zwar jede einzelne Nutzung erfassen, stünde jedoch außer Verhältnis zu den dadurch verursachten Kosten.
Nach der Ermittlung der wiedergegebenen Musikwerke durch das Monitoringverfahren gilt es, die durch die Stichprobe gewonnenen Daten auf die deutschlandweite Musiknutzung in Clubs und Diskotheken hochzurechnen. GEMA und LiveKomm sind sich darüber einig, dass derzeit – auf der Grundlage der aktuellen technischen Bedingungen – ein Stichprobenverfahren das beste Mittel für die Ermittlung der in deutschen Diskotheken und Clubs wiedergegebenen Musikwerke darstellt. GEMA und LiveKomm erarbeiteten hier gemeinsam eine Verfeinerung des bis dahin angewandten Stichproben- und Hochrechnungsverfahrens. Diese Modifikation garantiert, dass die Monitoringboxen in urbanen und ländlichen Gegenden proportional zur Verteilung aller Tanzflächen in Deutschland aufgestellt sind. Somit können die in den Clubs und Diskotheken gespielten Musikwerke noch präziser erfasst werden.
© 06/2014 Pro-Music-News™
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